Fussgeher Achtung!
„Fussgeher“ ist eine andere Schreibung von Fußgeher, die nur in der Schweiz und in Liechtenstein zulässig ist. In den anderen deutschsprachigen Ländern ist sie nach den aktuellen amtlichen Rechtschreibregeln vom 1. August 2006 nicht korrekt. Aber aufgenommen habe ich
dieses Bild weder in Helvetia, noch im Ländle, sondern in…..?
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